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Behördenmitglieder in den obersten Führungs- und Aufsichtsgremien von öffentlichen Unternehmen
In zahlreichen Gemeinwesen nehmen Behördenmitglieder, d.h. Parlamentsabgeordnete, Regierungsmitglieder und Staatsangestellte, in die obersten Führungs- und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen Einsitz. Mit der «Abordnung» von Vertretern in Verwaltungsräte öffentlicher Unternehmen versucht das Muttergemeinwesen auf die Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen und die öffentlichen Unternehmen zu kontrollieren, um den verfassungsrechtlichen Steuerungsanforderungen nachzukommen. Dieses Steuerungsinstrument ist indessen mit zahlreichen Problemen verbunden: Es können Interessen- und ...

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